Private Krankenversicherung (PKV) für Kinder
Erstellt am 5. 10. 2011

Kinder werden in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos unter die Eltern mitversichert. Ist jedoch ein Elternteil privat versichert, so ist es oftmals günstiger, wenn auch die Kinder privat mitversichert werden. In diesem Fall wird das Kind dem Elternteil zugerechnet, dessen Gehalt höher ist. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Kinder in der privaten Krankenversicherung (PKV) kostenpflichtig mitversichert werden. Ist aber ein Elternteil selbstständig und das Einkommen liegt unter der Versicherungspflichtgrenze, so ist eine kostenfreie Versicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Werden die Kinder trotz alledem in der PKV mitversichert, so wird für jedes Kind ein eigener Tarif festgelegt. Aus diesem Grund fallen unterschiedliche Beiträge für jedes Kind an. Wie hoch die Beiträge ausfallen, ist ähnlich wie bei den Erwachsenen. Die Beiträge variieren nach den Leistungen und der Gesundheitsprüfung. Es ist jedoch anzumerken, dass die Beiträge aufgrund des Alters und da bei Kindern meistens keine Vorerkrankungen bestehen, die Beiträge deutlich niedriger ausfallen als bei den Eltern. Meistens empfiehlt es sich vor einem Vertragsabschluss, sich mit einem unabhängigen Versicherungsberater zu unterhalten und genauere Informationen über die PKV einzuholen.

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