Bekanntermaßen bietet eine private Krankenversicherung (PKV) eine ganze Reihe von Vorteilen. In Abhängigkeit von gewählten Tarif ist das Leistungsspektrum oftmals größer als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und auch Arzttermine werden, allen gegenteiligen Behauptungen der Ärzteschaft zum Trotz, an Versicherte der PKV schneller vergeben als an GKV-Patienten. Die PKV ist daher insbesondere bei jungen gesunden Singles beliebt, da bei ihnen auch die Beitragshöhe in der Regel überschaubar ist.
Die PKV ist im Unterschied zur GKV aber eine reine Einzelversicherung, Familienangehörige werden durch die privaten Krankenkassen nicht erfasst. Anders bei der GKV, bei der etwa der neu geborene Nachwuchs sofort mitversichert ist, wenn denn die Eltern Mitglied der GKV sind. Bei vielen, die als Single in die PKV eingetreten sind, ändert sich der Familienstand im Laufe der Zeit. Kündigt sich dann Nachwuchs an, stellt sich oftmals die Frage, wo das Baby krankenversichert werden soll.
Wenn die Mutter noch Mitglied der GKV ist, böte sich theoretisch die Mitgliedschaft des Babys in der GKV an. Dies hätte den großen Vorteil, dass keinerlei zusätzliche Beiträge zu entrichten wären. Aber so einfach und günstig diese Lösung zunächst erscheinen mag, sie lässt sich oftmals nicht verwirklichen. Denn das Neugeborene, vertreten durch seine Eltern, hat bei der Krankenversicherung keine Wahlfreiheit.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass das Neugeborene so versichert werden muss wie der Elternteil, der am stärksten zum Familieneinkommen beiträgt. Wenn der Vater also Hauptverdiener und Mitglied einer PKV ist, so muss auch für das Baby die Mitgliedschaft in der PKV beantragt werden. Wahlfreiheit besteht in diesem Fall nur darin, dass das Baby in eine andere Gesellschaft eintritt als der Vater. Im Regelfall wird diese Option aber nicht genutzt, denn die Versicherung bei der PKV des Vaters bietet Vorteile. So gilt sie bis zum Alter von zwei Monaten rückwirkend zum Geburtstermin und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Der Leistungsumfang ist dann mit dem identisch, der im Tarif des Vaters enthalten ist.
Die Versicherung von Babys in der PKV ist mit deutlichen Kosten von 100 Euro monatlich an verbunden. In Abhängigkeit vom Leistungsspektrum kann dieser Betrag auch noch höher ausfallen.
Mit der Frage, wie sinnvoll die Versicherung der eigenen Kinder in der PKV ist, befassen sich zahlreiche Ratgeber wie zum Beispiel www.pkv-vergleich.net/pkv-fuer-kinder/pkv-fuer-kinder-sinnvoll/ oder andere.